Privatpraxis für Psychotherapie
Für privat versicherte Patient*innen stehen in der Regel zeitnah freie Sprechstundentermine zur Verfügung. Im Anschluss an das Erstgespräch entscheiden wir gemeinsam – auf Grundlage der diagnostischen Einschätzung und Ihres Behandlungswunsches – ob eine Einzeltherapie, eine Gruppentherapie oder eine Kombination aus beiden sinnvoll ist.
Antragstellung
Wenn Sie sich für eine Psychotherapie entscheiden, informieren Sie bitte Ihre private Krankenversicherung sowie gegebenenfalls Ihre Beihilfestelle über die geplante Behandlung.
Je nach Versicherung ist vor Beginn der Therapie ein Antrag auf Kostenübernahme erforderlich. Die benötigten Formulare fordern Sie bitte direkt bei Ihrer Versicherung an und bringen diese möglichst innerhalb der ersten fünf probatorischen Sitzungen mit.
Sobald die schriftliche Zusage zur Kostenübernahme vorliegt, kann die reguläre Psychotherapie beginnen.
Ablauf der Therapie
Der Umfang der Therapie richtet sich nach Art und Schwere Ihrer Belastung. In der Regel umfasst eine Kurzzeittherapie bis zu 24 Sitzungen, eine Langzeittherapie bis zu 60 Sitzungen.
Selbstverständlich kann die Therapie jederzeit in gegenseitiger Absprache beendet werden – auch wenn die bewilligten Stunden noch nicht vollständig ausgeschöpft sind.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt analog zu anderen fachärztlichen Praxen: Sie erhalten von uns eine Rechnung über die erbrachten Leistungen und reichen diese anschließend bei Ihrer Krankenversicherung beziehungsweise Beihilfestelle ein.
Bei Fragen zum Ablauf oder zur Antragstellung sprechen Sie uns jederzeit gerne an.